LEYCO®-ZOC: Produkt-Nr. 20.253
LEYCO®-ZOC ist ein hochkonzentrierter Fliesenreiniger und Entkalker, der mineralische Rückstände, Kalk, Algen, Rost u.v.m. auf Kunststein, Fliesen, Keramik u.s.w. entfernt. Carbonate, die als Bindeglieder in Ablagerungen dienen, werden von LEYCO®-ZOC aufgelöst. Kalk, Eisensulfate und andere unlösliche Substanzen haben somit keinen Halt mehr und können leicht entfernt werden.
LEYCO®-ZOC wird zur Reinigung von Schwimmbädern, Dusch- und Sanitäranlagen, Heißwassergeräten, Wasserleitungssystemen, Maschinen, Baufahrzeugen usw. zur Entfernung von Wasser- und Urinstein-, Zementstaubablagerungen, Rost, Muschelund Algenbewuchs eingesetzt.
Insbesondere bei regelmäßiger Anwendung bildet sich eine Schutzschicht, die Wasser einfach abperlen läßt.
LEYCO®-ZOC ist jedoch nicht für säureempfindliche Natursteinbeläge wie z.B. Marmor, Terrazzo u.s.w. geeignet.
LEYCO®-ZOC ist ein hochkonzentrierter Fliesenreiniger und Entkalker auf Basis organischer Säuren, anionischer und nichtionischer Tenside. Seine hervorragenden Eigenschaften ermöglichen das selbsttätigende Entfernen von Wasser und Urinsteinablagerungen, Zementschleier, Rost, Farbnebel, Muschel- und Algenbewuchs auf Kunststein, Fliesen, Keramik, Glas usw.
Form: flüssig
Farbe: gelblich, klar
Dichte: bei 20 °C 1,10 g/cm3
Verdünnung: 1:3 bis 1:10
pH-Wert: ca. 1,5
LEYCO®-ZOC kann je nach Verschmutzungsgrad 1:3 bis 1:10 mit Wasser verdünnt eingesetzt werden. Bei besonders hartnäckigen Verschmutzungen wird LEYCO®-ZOC unverdünnt eingesetzt. Die Verdünnung kann mittels handelsüblichem Drucksprühgerät, Schwamm usw. aufgebracht werden. Ca. 2-4 Min. einwirken lassen und Fläche mit Schrubber, Bürste oder Schwamm bearbeiten. Anschließend mit reichlich klarem Wasser nachspülen.
Frostfrei, kühl in sorgfältig geschlossenen Behältern lagern.
Mindestlagerfähigkeit 30 Monate.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken und rauchen. Berührung mit Augen und Haut vermeiden. Spritzer sofort mit viel klarem Wasser abspülen. Bei Gebrauch von Hand Gummihandschuhe verwenden. Rauchen und offenes Feuer sind nicht erlaubt.